Kein Käse: Mit dem "holländischen Griff" schwere Unfälle vermeiden!
(ig) Autofahrer müssen beim Aussteigen höllisch aufpassen. Sie könnten einen vorbeifahrenden Radfahrer schwer verletzen. Ein cleveres simples Manöver verhindert das jedoch wirksam.
Nur mal die Autotür aufgemacht, schon schwebt ein Radfahrer in Lebensgefahr. Das ist kein Witz. Radler*Innen haben keine Chance mehr zum Bremsen, wenn ein Autofahrer unachtsam die Fahrertür aufschwingen lässt. Das passiert in Deutschland täglich viele dutzend Male mit gravierenden Folgen: Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radweg fahren ungebremst auf eine sich unvermittelt öffnende Tür auf, werden beim Ausweichen vom fließenden Verkehr erfasst oder verklemmen sich gar aus voller Fahrt zwischen Tür und Holm. Dann bleibt es oft nicht bei Prellungen, Schürfwunden oder Knochenbrüchen. Rund 500 Radfahrer werden jährlich in Deutschland im Straßenverkehr getötet, ein zunehmender Teil geht auf diese sogenannten "Dooring"-Unfälle zurück.
Radfahrende können sich dagegen kaum wappnen. Ihr Anhalteweg beträgt selbst bei moderaten 20 km/h mindestens elf Meter. Und großzügigen Seitenabstand zu halten, das lassen schmale Radwege oder dichter Verkehr oft nicht zu. Die Unfallforschung der deutschen Versicherungswirtschaft (UdV) verlangt daher: Zwischen Parkstreifen und Radwegen muss hinreichend Raum sein. Aber wenn dafür die Straße zu schmal ist? "Dann müssen eben die Parkstreifen weg!", lautet kategorisch das Urteil der Unfallforscher.
Schon um mittelfristig ihre Parkplätze zu erhalten, sind Auto- und Beifahrer*Innen daher gefordert, Türen immer vorsichtig zu öffnen und vorher stets einen Kontrollblick nach hinten zu werfen. Leichter wird das, wenn man sich den so genannten "holländischen Griff" angewöhnt. Er heißt bei uns so, weil er in den Niederlanden von vielen Fahrschulen gelehrt wird. Fahranfänger trainieren, die Fahrertür nur mit der rechten statt mit der linken Hand zu öffnen. Dazu muss man zwangsläufig den Körper halb nach hinten drehen und schaut dadurch automatisch in die Richtung des rückwärtigen Verkehrs.
Passiert ein "Dooring"-Unfall, kann das für Auto- oder Beifahrer teuer werden. In aller Regel tragen sie die Schuld, sind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet und kassieren ein Bußgeld. "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist", heißt es unmissverständlich in Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift, die auch für Beifahrer gilt, legen Richter in aller Regel im Sinne der Radfahrer aus. Versuche, die Schuld auf den Radler abzuwälzen, weil der nicht genügend Seitenabstand gehalten habe, schlagen zunehmend fehl. "Fünfzig Zentimeter sind genug", urteilte etwa das Oberlandesgericht Celle (Az. 14 U 61/18). Erst darunter könne der Radfahrer eine Mitschuld tragen. Der Autofahrer müsste aber dem Urteil nach zudem beweisen, dass der Radfahrende einen zu geringen Abstand wahrte.
Der ADFC Ettlingen rät Radlern allerdings dennoch, zu Parkstreifen immer den größtmöglichen seitlichen Abstand einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden. Wenn ein Radweg zu schmal ist, um gefahrlos vorbeizufahren, sollte man sogar auf die Straße ausweichen.