Dank Armin geht uns am Rad ein Licht auf
(ig) Es nervt, wenn am Fahrrad mal wieder die Beleuchtung nicht funktioniert. Gut, dass wir Armin Hartwig aus der Schrauber-Gruppe von Arbeitskreis Asyl und ADFC Ettlingen haben! Er kennt die besten Tipps und Tricks. Hier verrät er sie.
Armin, wenn ich auf mein Fahrrad steige und feststelle, das Licht geht nicht - was kann ich unternehmen?
Probleme mit dem Licht treten vor allem bei älteren Fahrrädern mit Seitenläufer-Dynamo auf. Manchmal liegt es nur daran, dass der Dynamo nicht mehr angetrieben wird. Dann muss man den Kontakt vom Reibrad zum Reifen wieder herstellen. Sehr alte Dynamos können auch innen verrostet sein und bewegen sich gar nicht mehr. Hat man das ausgeschlossen, geht es erst richtig los mit der Fehlersuche.
Wie gehe ich dabei am besten vor?
Ob die Lämpchen noch intakt sind, kann man am einfachsten mit einer 4,5-Volt-Flachbatterie prüfen. Meistens geht vom Dynamo ein Kabel ab. Das verbindet man mit dem einen Pol der Batterie. Den anderen Pol hält man an eine unlackierte Stelle am Fahrradrahmen - zum Beispiel an die Schraube, die die Sattelstange festklemmt. Gehen zwei Kabel vom Dynamo ab, klemmt man eins an jeden Batteriepol. Dann müssten Vorder- und Rücklicht brennen. Wenn nicht, sind sie wahrscheinlich defekt.
Woran könnte es noch liegen, dass die Lämpchen nicht brennen?
Oft ist Korrosion schuld, also schlicht Rost. Das passiert vor allem an den Anschlüssen, zum Beispiel am Dynamo oder an den Leuchten. Oder da, wo ein Kabel an einem stromführenden Schutzblech angeschlossen ist. Das sollte man überprüfen - und vorbeugen, indem man diese Stellen gelegentlich mit Kontaktspray behandelt. Manchmal sind die Drahtenden korrodiert. Dann zwickt man ein wenig ab und entfernt ein kleines Stück der Isolierung.
Worauf muss ich achten, wenn ich ein Birnchen austauschen will?
Vorsichtig arbeiten! Manche Leuchten lassen sich nämlich gar nicht so leicht öffnen. Und dann braucht man natürlich das passende neue Lämpchen. Glühbirnen im Dynamo-Betrieb müssen für vorn 2,4 Watt haben, für hinten 0,6 Watt. Und Achtung, es gibt Schraubsockel und Stecksockel, die Bauart muss stimmen!
Das klingt alles ziemlich kompliziert. Hast du auch eine einfachere Lösung?
Klar. Wer sich den Stress mit dem Reparieren nicht machen will, montiert sich einfach Akku- oder Batterieleuchten am Rad. Die sind seit 2017 erlaubt und bleiben dank LED-Technik zuverlässig. Angebracht sind diese Leuchten schnell, manche sogar ohne Werkzeug, und sie liefern deutlich mehr Licht als mit Dynamo. Außerdem bleiben sie in Betrieb, wenn man anhält - zum Beispiel an einer Ampel.
Sind Akkuleuchten nicht ziemlich teuer?
Ach wo, mitunter ist ein Set schon ab zehn Euro zu haben. Beim Kauf sollte man aber auf die Zulassung achten. Man erkennt sie an einer dreifachen Wellenlinie, einem K und einer fünfstelligen Zahl. Auch gut zu wissen: Alles was blinkt, ist am Fahrrad verboten. Am Arm darf man aber eine rote Blinkleuchte tragen.
Akku- oder Batterieleuchten, was ist besser?
Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn unterwegs dein Akku schlapp macht, stehst du im Dunkeln. Eine Batterie kann man einfach austauschen - wenn man Ersatz dabei hat. Andererseits: Voll geladen brennt eine Akku-Leuchte mehrere Stunden. Und wer fährt schon so lange durch die Dunkelheit? Außerdem hat jede Akku- oder Batterieleuchte eine Ladestandsanzeige. Man darf eben nicht vergessen, regelmäßig aufzuladen. So gesehen wäre ein Nabendynamo am besten. Der ist immer einsatzbereit. Schön, wenn man ihn hat. Nachrüsten wäre viel zu teuer und zu aufwändig.
Wie ist das eigentlich bei Elektrorädern? Da wird der Akku ja auch mal leer.
Richtig. Aber wenn die Unterstützung aussetzt, versorgt die Restspannung des Akkus die Leuchten trotzdem noch lange Zeit mit Strom. Für neuere Elektroräder ab 2019 sind zwei Stunden sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das schaffen aber auch die meisten älteren E-Bikes.
Worauf muss ich noch achten bei der Fahrradbeleuchtung?
Die Frontleuchte darf Entgegenkommende nicht blenden. Ideal wird sie so eingestellt, dass die Mitte des Lichtkegels in zehn Metern Entfernung auf den Boden trifft. Und dann gibt es ja nicht nur Front- und Rücklicht. Vorn und hinten sind außerdem passive Reflektoren Pflicht. Auch in den Pedalen müssen vorn und hinten Rückstrahler sein. Für die Laufräder sind ebenfalls Reflektoren oder ein reflektierender Streifen in der Flanke des Mantels vorgeschrieben.
Und ganz ohne Licht muss ich mein Rad stehen lassen ...
Nein, das stimmt nicht! Tagsüber darf man ganz legal ohne Licht am Rad fahren. Beleuchtung ist nur vorgeschrieben, wenn sie notwendig ist. Dann sollte man sich aber nicht ohne erwischen lassen. Das Bußgeld beträgt 35 Euro.
Habe ich noch was vergessen?
Ganz wichtig: Geflüchtete oder Bedürftige aus Ettlingen mit Problemen am Fahrrad können sich gern an das Schrauber-Team wenden. Unsere Werkstatt im Jugendzentrum Specht ist jeden Montag von 16 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
*In einer früheren Version dieses Beitrags war die Wattzahl der Glühbirnen vorn und hinten falsch angegeben. Das haben wir korrigiert.