Radentscheid Bayern: Staatsregierung präsentiert eigenen Radgesetzentwurf

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüft zurzeit den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“. Nun hatte der ADFC Bayern einen Termin vor Gericht und die Staatsregierung hat einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert.

Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht
Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht © ADFC Bayern/Laura Ganswindt

Von Juni bis Oktober 2022 hatte das Bündnis Radentscheid Bayern im ganzen Freistaat 100.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt. Das Ziel ist es, durch ein Radgesetz den Rahmen für eine echte Radverkehrsförderung in Bayern zu schaffen.

Im November 2022 wurden die gesammelten Unterschriften an die jeweiligen Stadtverwaltungen übergeben. Das bayerische Innenministerium hatte den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens im März 2023 dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur weiteren Prüfung vorgelegt.

Das Ministerium begründete das damit, dass die Schaffung von Radinfrastruktur letztlich Kosten auslösen und damit in den Staatshaushalt eingreifen würde und damit, dass einzelne Artikel im Gesetzentwurf nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Freistaats lägen.

ADFC Bayern vorm Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Am 10. Mai war der ADFC Bayern, Gründungsmitglied des Bündnis Radentscheid Bayern, eingeladen, seine Position am Bayerischen Verfassungsgerichtshof darzulegen.

„In zwei anderen Bundesländern, nämlich in Berlin und NRW, gibt es bereits sehr ähnliche Radgesetze, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz beanstandet wurde. In unserem Radgesetzentwurf haben wir zudem bewusst auf konkrete finanzielle Forderungen und Maßnahmen verzichtet“, sagte Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern. „Dass das Ministerium aus dem Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, Kosten von angeblich 350 Mio. Euro pro Jahr ableitet, finden wir fragwürdig, zumal der Freistaat eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils selbst anstrebt.“

Bis spätestens 7. Juni 2023 muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob es zum Volksbegehren kommt.

ADFC kritisiert Radgesetzentwurf der Staatsregierung

Noch während des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Staatsregierung am 22. Mai einen eigenen Entwurf für ein Radgesetz vorgelegt und anschließend in den Landtag eingebracht. Im Juli soll das Radgesetz beschlossen werden.

„Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde“, sagt Bernadette Felsch.

Inhaltlich schwacher Gesetzentwurf

Auch inhaltlich übt das Bündnis Radentscheid Bayern Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der Gesetzentwurf bleibe an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnis Radentscheid zurück.

Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils würden nun 1.500 km Radwege bis 2030 angepeilt. Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Radwege. „Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat“, sagt Bernadette Felsch.

Vorgesehene Gelder für den Radverkehr bleiben vergleichsweise gering

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe zwar eine Erhöhung der Mittel für den Radverkehr vor, allerdings blieben die vorgesehenen Summen im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr marginal.

Zudem fänden sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung verkehrsplanerische Forderungen, zu denen dem Radentscheid von der Staatsregierung eine vermeintlich fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes vorgeworfen worden waren. Beim eigenen Gesetz habe die Staatsregierung diese Bedenken offenbar nicht, kritisiert das Bündnis.


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